Ausstieg mit EXIT-Deutschland

Ausstieg ist der Prozess der Finalisierung des Entschlusses, dem bisherigen Kontext der radikalen/extremistischen Gruppe, Bewegung nicht mehr anzugehören und die inneren Bezüge zu den Radikalitätsdimensionen als Leitbild der Persönlichkeit, des Denkens und Handelns zu verwerfen und ein wahrnehmbar und nachhaltig neues Leben nach demokratisch intendierten Wertvorstellungen zu gestalten.
Ein Ausstieg erfordert eine kritische Reflektion, Aufarbeitung und ein erfolgreiches Infragestellen der bisherigen Ideologie. Ausstieg ist somit mehr als das Verlassen einer Partei oder Gruppe, auch mehr als ein Wechsel der ästhetischen Ausdrucksform oder der Verzicht auf die Anwendung von Gewalt. Ein Ausstieg ist dann erfolgt, wenn die den bisherigen Handlungen zugrunde liegende und richtungsweisende Ideologie überwunden ist.

Wir helfen neue Perspektiven außerhalb der rechtsradikalen Lebenswelt zu entwickeln.
Wir beraten zu Fragen der Sicherheit und der sozialen wie beruflichen Weiterentwicklung, vermitteln Kontakte und unterstützen die Aufarbeitung der Vergangenheit.

Wir sagen auch, was nicht möglich ist.

Die Beratung von EXIT-Deutschland erfolgt basierend auf dem EXIT-Deutschland Case-Management: systemisch, situativ, problem- und lösungsorientiert.

Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich.

EXIT-Deutschland verfolgt keine Straftaten, verlangt jedoch von den Aussteigenden, dass sie Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Rechtlich ist EXIT-Deutschland verpflichtet, Kapitalstraftaten anzuzeigen und bei bestehenden akuten Gefährdungssituationen die Sicherheitsbehörden einzuschalten. In laufende Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren kann und will EXIT-Deutschland nicht eingreifen. EXIT-Deutschland gibt weder „Persilscheine“ aus noch zahlt EXIT Prämien für den Ausstieg.


Definitionen, die die Grundlage der Arbeit von EXIT-Deutschland bilden:

Radikalität und Extremismus

Politische, religiöse und sonstige weltanschauliche Radikalität bezeichnet den Modus der inneren und äußeren Eingebundenheit einer Person oder Assoziation in eine Ideologie, die gegen die ‚Freiheitlich Demokratische Grundordnung‘, das ‚Paradigma der Menschenrechte‘ und die ‚Freiheit und Würde des Individuums‘ gerichtet ist. Von Extremismus sprechen wir, wenn entsprechende Personen oder Assoziationen einer solchen Ideologie diese als Mission gegen die demokratische Rechts- und Verfassungsordnung auch mit Aggression und Gewalt verwirklichen wollen mit dem Ziel, diese Ordnung im Sinne der Ideologie zu unterminieren oder zu beseitigen.

Rechtsradikalismus

Rechtsradikalismus bezeichnet die Familie von Ideologien/Weltanschauungen/Religionen, Politiken und Lebensweisen, die in einem inneren und äußeren antagonistischen Verhältnis zur menschenrechtlich gebundenen Demokratie als staatlich-gesellschaftliche Grundordnung und ihrer pluralistischen demokratischen Kultur stehen und eine Ungleichwertigkeit von Menschen und Menschengruppen behaupten, die sich in einem natürlichen unaufhebbaren ‚Kampf‘ gegeneinander befänden, in dem der ‚Höherwertige, die höheren Arten‘ obsiegen.

Rechtsextremismus

Rechtsextremismus ist der Anteil der Rechtsradikalität, der aggressiv-kämpferisch bestrebt ist, die ‚Freiheitlich Demokratische Grundordnung‘ zum Zweck ihrer Beseitigung in Gänze und in ihren wesentlichen Teilen zu beseitigen und eine nichtdemokratische und menschenrechtswidrige Grundordnung zu errichten und deshalb auf rechtlicher Grundlage einer besonderen staatlichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt sowie dessen politischen/ideologisch intendierten kriminellen Handlungen als Staatsschutzdelikte gesondert durch den Kriminalpolizeilichen Staatschutz u.a. Organe des Staatsschutzkomplexes verfolgt werden.

Distanzierung

Der Begriff der Distanzierung im Zusammenhang mit politischer, ideologischer, religiöser Radikalität wird in zwei Bedeutungen verwendet:
1. Prozess der inneren Entfernung und Entbindung von Personen, Gruppen und Bewegungen von den Dimensionen der Radikalität (Ideologie/Religionsmodus; kollektives Missionshandeln; ideologisch intendierte Aggression und Gewalt)
2. Tätigkeit der unmittelbaren Einflussnahme nichtradikaler Personen und Organisationen auf radikale Personen, Gruppen und Bewegungen zum Zwecke der ausstiegsorientierten inneren Entfernung und Entbindung von den Dimensionen der Radikalität